ITAP begrüßt den neuen Gesetzesentwurf zum Bleiberecht

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf zum Bleiberecht verabschiedet. Die in dem Gesetzentwurf erteilte einjährige Aufenthaltserlaubnis gibt langjährig Geduldeten die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erfüllen.

Wir begrüßen diese Initiative der Regierung, die dazu beitragen wird, das Leben vieler Menschen zu verändern, die bisher von dem Problem der „Kettenduldung“ betroffen waren und deren Zukunftsperspektiven in Deutschland von Ungewissheit, Angst und Abschiebung bedroht sind.

Wir empfehlen allen Betroffenen, sich mit Rechtsanwält*innen, die auf Asylrecht spezialisiert sind, in Verbindung zu setzen, um rechtzeitig die nötigen Schritte einzuleiten.

Mehr zu dem Gesetz erfährt Ihr durch den folgenden Link:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erstes-migrationspaket-2059774