Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Asylregelleistungen verfassungswidrig waren, doch die Betroffenen gehen leer aus.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Asylregelleistungen sorgt für scharfe Kritik. Zwar stellten die Richter fest, dass die bisherigen Leistungen für Asylsuchende zu niedrig und damit mit der Menschenwürde aus dem Grundgesetz unvereinbar seien. Doch trotz dieser deutlichen Feststellung ordnete das Gericht keine rückwirkenden Nachzahlungen an. Für viele Betroffene bedeutet das: Das Existenzminimum wurde ihnen jahrelang verfassungswidrig vorenthalten, ohne Konsequenzen für den Staat.

Die Entscheidung offenbart einen grundlegenden Widerspruch: Wenn Leistungen gegen die Verfassung verstoßen, weil sie das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten, stellt sich die Frage, warum diejenigen, die unter diesen Bedingungen leben mussten, keinen Ausgleich erhalten. 

Besonders problematisch erscheint dabei das Signal, das von der Entscheidung ausgeht. Das Gericht bestätigt einerseits, dass der Staat seine Pflicht verletzt habe, die Würde aller Menschen zu schützen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Andererseits bleiben die konkreten Folgen für die Verantwortlichen gering. Für die Betroffenen jedoch waren die Konsequenzen real: weniger Geld für Nahrung, Kleidung, Hygiene und gesellschaftliche Teilhabe.

Die fehlende Nachzahlung wirkt daher wie ein politischer Kompromiss auf dem Rücken der Schwächsten. Wer jahrelang unter dem Existenzminimum leben musste, erhält zwar nun juristische Bestätigung seines Anspruchs aber keinen materiellen Ausgleich. Das Vertrauen in den Rechtsstaat könnte dadurch Schaden nehmen. Denn für viele entsteht der Eindruck: Selbst wenn staatliches Handeln verfassungswidrig war, bleiben die Folgen für die Betroffenen folgenlos.

Gerade in einem Sozialstaat müsste jedoch gelten: Wo Unrecht festgestellt wird, muss auch Wiedergutmachung erfolgen. Alles andere hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.

Dazu eine äußerst präzise erste Einordnung von Rechtsanwalt Volker Gerloff: https://ra-gerloff.de/wp-content/uploads/2026/05/Sonder-Newsletter-2026.pdf

Aktionsspieltag gegen Transfeindlichkeit am 20.05.26

Morgen, Mittwoch, den 20.05., unterstützen wir den Aktionsspieltag gegen Transfeindlichkeit!

Wrangelstraße 98, 10997 Berlin / Friedrichshain-Kreuzberg
Beginn: 18:30 Uhr

Kommt vorbei, zeigt Solidarität und setzt gemeinsam mit uns ein Zeichen gegen Transfeindlichkeit, Ausgrenzung und Hass.
Für Selbstbestimmung, Schutz und gleiche Rechte für alle FLINTA*

Solidarität ist unsere Stärke.

Die Registerauswertung Friedrichshain-Kreuzberg 2025 zeigt einen deutlichen Anstieg rassistischer Vorfälle. Besonders Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe gegen migrantische und rassifizierte Menschen haben zugenommen. Gleichzeitig bleibt Gewalt gegen FLINTA*-Personen weiterhin ein großes Problem. Die Entwicklungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit hängen oft zusammen und verstärken sich gegenseitig.

Die Registerauswertung macht deutlich: Antirassistische und feministische Arbeit bleiben gleichermaßen notwendig. Der Anstieg der Vorfälle zeigt, dass Schutzräume, Beratungsstellen und politische Bildungsarbeit wichtiger sind denn je.

Siehe Register Friedrichshain-Kreuzberg

Deutschkurse und Prüfungsvorbereitung bis Herbstsemester 2026

Von Mai bis zum Herbstsemester 2026 bieten wir unsere Deutschkurse für alle Sprachniveaus an. Die Kurse unterstützen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ihre Deutschkenntnisse im Sprechen, Schreiben, Lesen und Hören zu verbessern. Zusätzlich bieten wir eine gezielte Prüfungsvorbereitung für verschiedene Deutschprüfungen an. Wir freuen uns darauf, Sie in unseren Kursen willkommen zu heißen.

Wir bedanken uns herzlich bei den Lehrkräften und Unterstützer*innen, die uns die Möglichkeit geben, Menschen Deutsch beizubringen und sie aus der Sprachisolation herauszuholen. Gemeinsam unterstützen wir dabei, Sprachbarrieren zu überwinden, das Selbstvertrauen zu stärken und Menschen zu motivieren, Deutsch zu lernen. So können wir Vorurteile und diskriminierende Aussagen wie „Du kannst kein Deutsch“ oder „Du gehörst nicht dazu“ abbauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Ein wichtiges Ziel ist Inklusion durch das Erlernen der Sprache.