Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Asylregelleistungen verfassungswidrig waren, doch die Betroffenen gehen leer aus.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Asylregelleistungen sorgt für scharfe Kritik. Zwar stellten die Richter fest, dass die bisherigen Leistungen für Asylsuchende zu niedrig und damit mit der Menschenwürde aus dem Grundgesetz unvereinbar seien. Doch trotz dieser deutlichen Feststellung ordnete das Gericht keine rückwirkenden Nachzahlungen an. Für viele Betroffene bedeutet das: Das Existenzminimum wurde ihnen jahrelang verfassungswidrig vorenthalten, ohne Konsequenzen für den Staat.

Die Entscheidung offenbart einen grundlegenden Widerspruch: Wenn Leistungen gegen die Verfassung verstoßen, weil sie das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten, stellt sich die Frage, warum diejenigen, die unter diesen Bedingungen leben mussten, keinen Ausgleich erhalten. 

Besonders problematisch erscheint dabei das Signal, das von der Entscheidung ausgeht. Das Gericht bestätigt einerseits, dass der Staat seine Pflicht verletzt habe, die Würde aller Menschen zu schützen, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Andererseits bleiben die konkreten Folgen für die Verantwortlichen gering. Für die Betroffenen jedoch waren die Konsequenzen real: weniger Geld für Nahrung, Kleidung, Hygiene und gesellschaftliche Teilhabe.

Die fehlende Nachzahlung wirkt daher wie ein politischer Kompromiss auf dem Rücken der Schwächsten. Wer jahrelang unter dem Existenzminimum leben musste, erhält zwar nun juristische Bestätigung seines Anspruchs aber keinen materiellen Ausgleich. Das Vertrauen in den Rechtsstaat könnte dadurch Schaden nehmen. Denn für viele entsteht der Eindruck: Selbst wenn staatliches Handeln verfassungswidrig war, bleiben die Folgen für die Betroffenen folgenlos.

Gerade in einem Sozialstaat müsste jedoch gelten: Wo Unrecht festgestellt wird, muss auch Wiedergutmachung erfolgen. Alles andere hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.

Dazu eine äußerst präzise erste Einordnung von Rechtsanwalt Volker Gerloff: https://ra-gerloff.de/wp-content/uploads/2026/05/Sonder-Newsletter-2026.pdf

Menschlichkeit kennt keine Grenzen

Wann hört das Mittelmeer endlich auf, ein Ort des Todes für Geflüchtete zu sein?

Menschen in Not dürfen nicht im Stich gelassen werden. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf Hilfe in einer akuten Gefahrensituation. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, sicherzustellen, dass Seenotrettung im Mittelmeer konsequent, schnell und ohne politische Verzögerungen erfolgt.

Wir fordern die Verantwortlichen in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten auf, ihrer humanitären Pflicht nachzukommen:

Rettungsmissionen müssen ausgebaut statt eingeschränkt werden.

Die Kriminalisierung ziviler Seenotretter, etwa von Organisationen wie SOS Méditerranée oder Médecins Sans Frontières, muss beendet werden.

Kein Mensch darf aus politischen Gründen sterben. Menschlichkeit, Solidarität und die Einhaltung internationalen Rechts müssen im Mittelpunkt stehen.

Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Bitte lest den folgenden Kommentar der taz:

“Als Wal wäre ihnen das nicht passiert”

Abschlussfest „Bewusst konsumieren“ – Danke an die Lehrkräfte und die Lehrenden

Am Freitag, 27.03., fand unser Abschlussfest zum Thema „Bewusst konsumieren“ statt. Wir haben darüber gesprochen, dass Schokolade lecker ist, aber auf Kakaoplantagen in Afrika oft Kinder arbeiten müssen. Auch das Thema Kobalt wurde angesprochen: Kobalt steckt in vielen technischen Geräten, wird aber unter schwierigen Bedingungen abgebaut.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage: „Was hat Rassismus mit uns zu tun?“ Wir haben gemeinsam überlegt, was wir gegen Rassismus tun können und wie ein respektvolles Zusammenleben gelingt.

Vielen Dank an die Lehrkräfte und die Lehrende.

Herzlichen Dank an alle, die uns finanziell und moralisch unterstützen, damit wir unsere Deutschkurse weiterführen können. Bitte unterstützt uns weiterhin!

Am Dienstag, den 07.04., werden wir unseren Deutschkurs fortsetzen.

Wir sind jederzeit per E-Mail erreichbar:

togoactionplus@googlemail.com