+++ Initiative Togo Action Plus fordert die Abschaffung der Residenzpflicht in der BRD!// Schluss mit den Polizeikontrollen!// Schluss mit dem Behördenrassismus!+++

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Am 10.11.2010 um 10.15 Uhr wird es in Bernburg (Sachsen Anhalt) eine Verhandlung zu einem angeblichen Residenzpflichtverstoß geben. 

Sachverhalt: Ein 25 Jahre alter Afrikaner, hat sich mit seiner Duldung aus dem Salzlandkreis nach Halle begeben.

Der Prozess ist am Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstr. 2, 06406 Bernburg (Saale); Saal 122. 

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Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht – ein bisschen

Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht – ein bisschen

29. Juli 2010 | Kategorien: Flüchtlingsrat Brandenburg, News | drucken

Gemeinsame Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 29.07.2010

Am heutigen Donnerstag, den 29. Juli 2010, treten in Berlin und Brandenburg zwei Erlasse in Kraft: Künftig sollen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge Dauererlaubnisse für den Aufenthalt im jeweils anderen Land erhalten. Die Erlasse sehen jedoch strenge Ausschlussgründe vor.

Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg: „Wir fordern Nachbesserung!“

Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg freuen sich über die längst überfällige Lockerung der Residenzpflicht und hoffen, dass sie Signalwirkung auf andere Bundesländer haben wird. Allerdings befürchten wir, dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren werden.

In der gestrigen Pressemitteilung der beiden Innenverwaltungen heißt es beispielsweise: „Stellt sich heraus, dass Geduldete ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken, wird die Erlaubnis widerrufen.“

Dieser Vorwurf betrifft in der Praxis bis zu 50 Prozent der Geduldeten – in sehr vielen Fällen zu Unrecht. Schon bei Fehlen eines gültigen Reisepasses werfen die Ausländerbehörden den Betroffenen i.d.R. mangelnde Mitwirkung vor. Sehr oft ist aber die Beschaffung eines Passes gar nicht möglich. Manche Herkunftsstaaten wollen Flüchtlinge aus politischen Gründen nicht zurücknehmen, einige Botschaften arbeiten nicht ordnungsgemäß, manche Botschaften stellen Pässe nur gegen hohe Schmiergelder aus und in vielen Fällen wird für den Passantrag auf die Zuständigkeit der Behörden im Herkunftsland verwiesen. Nicht selten – häufiger z.B. bei den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion – mag keine der in Frage kommenden Botschaften die Staatszugehörigkeit bestätigen.

„Die Bewegungsfreiheit vieler Flüchtlinge wird weiterhin vom Ermessen der Sachbearbeiter in den örtlichen Ausländerbehörden abhängen. Das ist völlig inakzeptabel. Hier fordern wir Nacharbeit“, so Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Auch die angekündigte Bundesratinitiative ist nicht zufrieden stellend: Nach dem Willen von Innensenator Körting und seinem Brandenburger Amtskollegen Speer sollen die Länder aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse landesgrenzüberschreitende Residenzpflichtbezirke schaffen können. Am Grundsatz der im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz bundesweit festgelegten Residenzpflicht würde das jedoch nichts ändern.

Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin: „Wir erwarten, dass sich beide Innenminister auf Bundesebene unmissverständlich für eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen. Der Landtag in NRW hat eine solche Initiative kürzlich beschlossen und dabei auf die Unterstützung Berlins und Brandenburgs gehofft.“ (vgl. Der Freitag vom 16.07.2010)

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres Berlin und des Innenministeriums Brandenburg (PDF, 33.4 KB)

Anwendungshinweise zum Erlass Nr. 7/2010 über die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Duldungsinhaber in Brandenburg (PDF, 1.48 MB)

Artikel von: www.residenzpficht.info

Die Abschaffung der Residenzpflicht

“Die Abschaffung der Residenzpflicht durch die rot-rote Landesregierung in Brandenburg ist ein wichtiger Schritt. Er sollte der Anfang vom Ende der Residenzpflicht im Bund sein”, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Aufenthaltsbeschränkungen von Asylbewerbern in den nächsten Wochen abzuschaffen. Jelpke weiter:

“Über 126.000 Menschen – Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete – unterliegen bundesweit der Residenzpflicht. Sie werden gesetzlich verpflichtet, einen ihnen zugewiesenen Landkreis nicht zu verlassen. In Brandenburg wohnen nur knapp 3.000 Flüchtlinge, die sich künftig zumindest innerhalb des Bundeslandes frei bewegen dürfen. Diese Zahlen hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt (BT-Drs. 17/2261).

Den 123.000 Flüchtlingen, die nicht in Brandenburg wohnen, wird weiterhin das Grundrecht auf Freizügigkeit vorenthalten. Der faktische Landkreisarrest bringt in zahlreichen Fällen persönliche Härten mit sich, weil die Betroffenen vor jeder ,Reise’ in einen anderen Kreis eine Genehmigung einholen müssen, für die ihnen häufig noch Geld abgeknöpft wird. Besuche bei der Familie wie auch die Arbeitssuche sind damit erheblich eingeschränkt. Einen rechtsstaatlich vertretbaren Grund hierfür gibt es nicht, die Residenzpflicht ist eine reine Schikanemaßnahme, in denen Flüchtlingen ihr Status als Mensch zweiter Klasse verdeutlicht wird.

Damit muss Schluss sein, und zwar bundesweit. Ich bin zuversichtlich, dass die anderen Landtagsfraktionen der LINKEN dieses Thema auf die Tagesordnung bringen werden. Im Bundestag wird derzeit ebenfalls ein Antrag der LINKEN beraten, diese inhumane und diskriminierende Regelung abzuschaffen (BT-Drs. 17/2325).”

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Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.